Artenschutz ohne Tierschutz?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Wie die Wildtiere mehr und mehr der Schutzlosigkeit preisgegeben werden

Laut Paragraph 44 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutz-gesetzes ist es verboten, „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.

Damit erhält der hier ausgesprochene Artenschutzgedanke auch einen Tierschutzgedanken, indem er das einzelne Tier schützt. Dieser Tierschutzgedanke wurde am 22. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag im Interesse der Windindustrie aus dem Naturschutz-gesetz herausgenommen. In der neuen Fassung heißt es in Absatz 5 Nummer 1 des zitierten Paragraphen, es liege „das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnah-men nicht vermieden werden kann“.

Die Deutsche Wildtier Stiftung hat bereits im Vorfeld gegen die geplante Gesetzesnovelle protestiert: „Die ohnehin schon große Gefahr einer Kollision von Wildtieren wie Vögeln und Fledermäusen mit den Rotoren der Windenergieanlagen wird dadurch noch größer. […] Der rasante Ausbau Erneuerbarer Energien wie der Windkraft führt schon heute zu schwerwiegenden Verstößen des artenschutzrechtlichen Tötungsverbotes (§ 44 BNatSchG). […] Schon heute töten Windenergieanlagen rund 250.000 Fledermäuse und über 12.000 Greifvögel pro Jahr.“

Prof. Dr. Detlef Czybulka hat die Gesetzesänderung aus juristischer Perspektive eingehend erläutert. Dirk Maxeiner hat in dem Artikel „Die große Koalition macht Tiere töten leicht“ über die Proteste berichtet. Er stellte auch sarkastisch den Aspekt der Betroffenheit des einzelnen Tiers heraus: „Ein Tier, das durch Windkraft-anlagen für den Zweck der ‚Energiewende‘ getötet wird, stirbt für die gute Sache.“

Seitdem fordern (im Gegensatz zu BUND und NABU) Naturschutz-verbände wie die Naturschutzinitiative e.V., der VLA-B oder der VLA-MV die Korrektur dieses verfehlten Kurses. Die Deutsche Wildtier Stiftung fordert in dem grundlegenden Text „Windenergie und Artenschutz“: „Für Windkraftanlagen sind keine Ausnahmegenehmigungen vom Tötungsverbot mehr zu erteilen.“

Seitdem geht es in den zahlreichen Gerichtsverfahren darum, ob eine signifikante Erhöhung der Tötungs- und Verletzungsgefahr vorliegt. Windbranche.de titelt z.B. „Bundesverfassungs-Gericht klärt Spielraum bei der Windenergie-Genehmigung“.

Dieser Erfolg genügt der Windindustrie und der ihr stets dienstbaren Bundesregierung nicht. Laut Peter Altmaiers „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ vom 7. Oktober 2019 soll das Tötungs- und Verletzungsverbot für Wildtiere nur noch dann gelten, wenn eine ganze Population einer geschützten Art bedroht ist. Das einzelne Tier ist nichts mehr wert!

Stephan Beuting erörtert im Deutschlandfunk in der Sendung „Greifvogel Rotmilan – Artenschutz als vorgeschobenes Argument gegen Windräder?“ die Position des Bundesamts für Naturschutz und des NABU und moderiert das Statement des Artenschutz-referenten des NABU folgendermaßen an: „Lars Lachmann würde sich wünschen, dass im Artenschutz weniger auf Einzel-Individuen geschaut wird, sondern mehr auf die Gesamtpopulation.“ („weniger“ ist natürlich eine rhetorische Untertreibung. – Das Statement des Artenschutzreferenten des NABU findet sich in meinem Beitrag „Deutschlandfunk: Ausnahmen vom Tötungsverbot, damit der Artenschutz kein Imageproblem bekommt“).

Eine Reihe von Menschen, die die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“ unterschrieben haben, hat das mit einem Tierschutzargument begründet, indem sie angeführt haben, dass die Tiere eine Würde besitzen, die respektiert werden muss, oder indem sie die Tiere als Gottes Geschöpfe bezeichnet haben (vgl. die Petitionsseite und meinen Beitrag „Positives Echo auf die Petition zur Rettung des Rotmilans“). Für sie wie für mich ist der Artenschutz mit dem Schutz des einzelnen Individuums untrennbar verbunden.

Warum der Schutz des einzelnen Tiers ein moralischer Imperativ ist

Ein Tier darf nicht beiläufig maschinell zerstört werden, denn es ist ein Subjekt, das in seinem Innern und um sich herum eine Welt erschafft, in der es lebt, wahrnimmt, erkennt, handelt, etwas ausdrückt, Ziele verfolgt und leidet. Der Philosoph Frederik J.J. Buytendijk formuliert und begründet das folgendermaßen: „Die animalischen Funktionen setzen ein Subjekt voraus, das sich bewegt und – Eindrücke empfangend – bewegt wird. Ebenso wie der Funktionsbegriff, ermöglicht erst der Begriff des Subjekts eine Bewegungslehre. Alle konkreten Erfahrungen über das Verhalten von Mensch und Tier werden dadurch a priori begründet. Wahrnehmung, Handlung und Ausdrucksbewegung sind die drei wichtigsten Verhaltensformen, die sich in der Bezugssphäre von Individuum und Umwelt vollziehen und die den Begriff des Subjektes voraussetzen. Das Subjekt ist es, welches etwas wahrnimmt, tut, oder zum Ausdruck bringt. […] Die übliche Meinung, wonach wir bei einem sich bewegenden Menschen oder Tier ein Subjekt ‚annehmen‘ eventuell auf Grund der Analogie zu unserem eigenen Verhalten, ist daher denn auch ganz unhaltbar. Im Erschauen der Funktionen begreifen wir diese als sinnvolle Selbstbewegungen und erkennen daher Mensch und Tier als erkennende und zielstrebige Subjekte.“

Ob unsere Bundestagsabgeordneten die Gesetzespläne Peter Altmaiers abnicken, bleibt abzuwarten. Jeder denkende und fühlende Mensch, der sich seiner eigenen Subjektivität bewusst ist, müsste sie ablehnen. 2017 hat der alte Bundestag versagt. Wir sollten versuchen, auf die Abgeordneten einzuwirken.

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Quelle: https://www.deutschewildtierstiftung.de/naturschutz/windenergie-und-artenschutz

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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