Kritik und Anregung zu „Windkraft – Fluch oder Segen?“

Ein Gastbeitrag von Norbert Große Hündfeld und Volker Tschischke

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

KRITIK und ANREGUNG

WDR Fernsehen | 09.09.2020), 22.15 Uhr

Windkraft – Fluch oder Segen? – aus der Reihe „Die Story“

1. Ausgesprochen bedauerlich ist, dass der WDR am 9. September wieder das Übliche gesendet hat. Weder der zunehmende, verfassungsrechtlich argumentierende Widerstand wurde mit auch nur einem Wort erwähnt, noch die zahlreicher werdenden Einzelpersonen und Bürgerinitiativen, die wissen wollen, wie es um den staatlichen Schutz ihrer Heimat im Paderborner Land steht. Im Ergebnis vermittelt der öffentlich-rechtliche Sender die Botschaft, Windenergieanlagen (WEA) sind notwendig und segensreich für die Region, wenn man damit so umgeht, wie es der reichlich zitierte verfassungsrechtlich ahnungslose SPD-Bürgermeister aus der Stadt Lichtenau mit beeindruckender Zufriedenheit demonstriert hat. Der verfassungsrechtlich ebenfalls ahnungslose Bürgermeister Allerdissen aus Borchen wirkte querulantisch. Was ihm missfällt, konnte er den Zuschauern nicht wirklich verständlich machen.

Fazit: Die Botschaft muss lauten: „Im Rechtsstaat Deutschland darf der Staat nirgendwo zerstören, was zu schützen seine eindeutige, von niemandem widerlegte Verfassungspflicht ist!“

2. Wir warten auf den Zeitpunkt, zu dem der Sender den Landrat und Herrn Lackmann fragt: „Und was antworten Sie auf die Frage, ob es dem Staat erlaubt war, all das zu genehmigen, was unsere Aufnahmen zeigen? Darf der an Artikel 20a GG gebundene Staat dort, wo er schützen muss, den Zustand einer Landschaft dermaßen verschlechtern, dort, wo er mit dem seit ewigen Zeiten strikt geltenden Schonungsgebot für den Außenbereich jegliche Art von Bebauung verbietet – es sei denn, sie ist ausdrücklich im Sinne von Paragraf 35 Absatz 1 BauGB wirksam privilegiert?“

Der WDR wird zu hören bekommen: „Aber sie sind ja 1996 vom Gesetzgeber ausdrücklich In Paragraf 35 Absatz 1 Nr. 5. BauGB privilegiert worden.“

Genau an dieser Stelle liegt der entscheidende Punkt! Es geht einzig und allein um die Frage: Ist Paragraf 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB mit Artikel 20a GG vereinbar oder unvereinbar?

Für uns steht fest, dass das Änderungsgesetz mit dem Schutzgebot unvereinbar ist. Wenn der Landrat mit dem Argument überzeugen kann, dass der zum Schutz verpflichtete Staat den Zustand so, wie es uns der Film gezeigt hat, verschlechtern darf, ziehen wir unseren Einwand zurück!

3. Der WDR – aus Sicht des Verfassungsgebers ein besonders wichtiger Adressat des Schutzgebotes – wird seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung und seinem rundfunkrechtlichen Informationsauftrag gerecht, wenn er dafür sorgt, dass der Zuschauer die Argumente beider Positionen zur Kenntnis nehmen und beurteilen kann.

Dazu besteht am 15. 09. Gelegenheit! Also: Ist die Bundesrepublik noch ein Rechtsstaat, wenn sie das Bild des Landes dermaßen verschlechtert, wie es Bürger in mehr als 1000 demokratischen Initiativen niemals ertragen werden?

Kann uns sein Vertreter aus der Kreisverwaltung Paderborn davon überzeugen, dass er das, was er in Borchen genehmigen will, verfassungsrechtlich – mit gebotener Verantwortung für die künftigen Bewohner von Etteln – ausreichend geprüft hat?
Fragen wir den staatlichen Vertreter: Wie hat der Kreis geprüft, ob er im Einklang mit seiner Schutzpflicht aus Artikel 20a den Naturzustand immer weiter verschlechtern darf?

Münster / Borchen, den 11. 09. 2020

Norbert Große Hündfeld

Für die Einwendungseber

Volker Tschischke, Ratsmitglied

Für VERNUNFTKAFT OWL

Vgl. auch Prof. Dr. Werner Mathys: „Kritische Anmerkungen zum WDR-Beitrag ‚Windkraft: Fluch oder Segen?‘ vom 9.9.2020“

Vgl. auch „WDR: ‚Die Landschaft ist zerstört’“

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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„Windkraft: Fluch oder Segen?“ (screenshot) – Wie kann der WDR bei diesem Anblick noch fragen?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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