Schreiben an die hessischen Minister Hinz und Al-Wazir

Frau Ministerin,

Herr Minister,

ich habe mit großem Interesse die Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten zur Kenntnis genommen, die Sie in dem Landesprogramm Windenergie und Artenschutz vorstellen. Die Schutzmaßnahmen sind ausdrücklich zu begrüßen und entsprechen den Zielen von Artikel 20a GG, der dem Staat gebietet, die Wildtiere zu schützen, und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, die fordert, sämtliche Wildvogelpopulationen zu erhalten.

Ich möchte Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese notwendigen Schutzmaßnahmen Sie keineswegs berechtigen, Wildtiere und insbesondere Individuen strenggeschützter Arten massenhaft und wahllos mittels Windkraftanlagen zu töten. Die von Ihnen geplanten Straftaten sind durch den genannten Artikel des Grundgesetzes und die Europäischen Direktiven ausdrücklich untersagt.

Ihre Tötungsabsichten, die Sie unter dem Feigenblatt eines Artenschutzprogramms verbergen wollen, sind nicht allein widerlich und unmoralisch, sondern auch verfassungswidrig. Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Die grünen hessischen Minister Al-Wazir und Hinz wollen ein Artenschutzprogramm als Feigenblatt nutzen, um ihre lobbyistischen Tötungsabsichten umzusetzen (satirische Collage)

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