Habeck übernimmt Altmaiers menschenverachtende Praxis des „Bürgerdialogs“

Bisher hat Habeck, alle misslungenen und gescheiterten Ideen seines Vorgängers und Vorbildes Altmaier übernommen. Er strebt eine schrittweise Beseitigung des Artenschutzes an, indem der die Windkraft zu einer Sache der öffentlichen Sicherhet machen will. Vgl. „Habeck und Baerbock – Affen der BWE-Marionette Altmaier“. Auch die menschenverachtende Praxis des „Bürgerdialogs“ hat Habeck von Altmaier übernommen. Dieser „Bürgerdialog“ besteht darin, dass reale Bürger mit der Künstlichen Intelligenz einen Dialog führen. Ein Textverarbeitungsprogramm, das einen Satz von Textbausteinen rekombiniert, antwortet ihnen. Hier drei Blogbeiträge, die ein paar Kostproben enthalten:

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hat ein wichtiges Schreiben an Habecks Staatssekretär Graichen gesandt, in dem es um die Verfassungswidrigkeit von Windkraft im Außenbereich geht, da das Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs durch dessen umfassende Bebauung aus den Angeln gehoben wurde. Habecks Staatssekretär hat dieses Schreiben in altmaierlicher Manier mit Textbausteinen eines Textverbarbeitungsprogramms beantworten lassen, die auf die Argumentation des Staatsrechtlers mit keinem Wort eingehen.

Schreiben von Norbert Große Hündfeld an Patrick Graichen

Betr. Urteil des BVerwG vom 16.06. 1995 zur bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit von Windrädern im Außenbereich § 35 Absatz 2 BauGB

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Graichen,

auf diesem Weg erlaube ich mir, mitzuteilen, dass heute eine schriftliche Dokumentation zu dem o. g. Urteil auf dem Postweg an das Bundeswirtschaftsministerium gesandt werden wird.

Aus dem Inhalt wird hervorgehen, dass alles für die Tatsache spricht, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windrädern nach § 35 Absatz 2 BauGB beurteilt werden muss, wenn sie überall dort, errichtet werden können, wo ein Wind weht. Sie sind nicht ortsgebunden und können deshalb nicht privilegiert sein.

Dieser Kern der höchstrichterlichen Entscheidung steht der Zielsetzung der Ampelregierung entgegen, den Ausbau der Windkraft zu steigern und macht die von Vizekanzler Habeck wortreich verkündete Ausbaupolitik unglaubwürdig. Nach meiner verfassungsrechtlichen Beurteilung muss die Regierung auf Grund ihrer Bindung an Artikel 20 a GG die privilegierte Behandlung von Vorhaben der Windindustrie beenden und einen Neuanfang der Energie- und Klimapolitik suchen, die nie hätte übersehen dürfen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Genehmigung von Windkraftanlagen im Außenbereich nicht vorliegen.

Ich bitte Sie, mir nach Erhalt der Postsendung Gelegenheit zu einem Telefonat zu geben.

Ich möchte erreichen, dass ich die Leser meines BLOGGS für ENERGIEVERFASSUNGSRECHT Mitte Februar über die Würdigung des Urteils und dessen Bedeutung für die klimapolitische Zielsetzung von Vizekanzler Habeck informieren kann.

Seine Reaktion auf den Inhalt der Dokumentation zu erfahren und darüber informieren zu können, ist mir besonders wichtig, weil ich aus Erfahrung damit rechnen muss, dass die Bundesbauministerin mir nicht antworten wird. In einem Schreiben vom 15.12.2021, das zu der erwähnten Dokumentation gehört, habe ich sie gebeten, zu entscheiden, ob von § 35 BauGB Absatz 1 oder Absatz 2 gilt.

Bis heute habe ich keine Antwort erhalten.

Bitte bestätigen Sie mir demnächst den Eingang der Postsendung und lassen Sie mich wissen, bis wann ich mit einer Antwort rechnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Große Hündfeld

Antwort durch Habecks von Altmaier übernommenes Textverarbeitungsprogramm

Von: buergerdialog@bmwi.bund.de <buergerdialog@bmwi.bund.de>
Gesendet: Dienstag, 1. Februar 2022 12:08
An: norbert@grosse-huendfeld.de
Betreff: AW: Wind Verfassungswidrig Klima CO2 Amortisation

Sehr geehrter Herr Grosse Hündfeld,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir arbeiten kontinuierlich an der Erstellung und Weiterentwicklung von Konzepten, besonders auch im Bereich der Energiewende und des Klimaschutzes und dies unter Einbindung aller Akteure.

Hier gibt es noch viel zu tun; Sie sprechen mit dem Abbau von Hemmnissen für den notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien auch einen sehr wichtigen Punkt an!

Ideen und Innovationen sind gefragt. Es war nie wichtiger technologieoffen und mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung in eine klimaneutrale Zukunft zu blicken.

Dazu gehören aus unserer Sicht neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland (Photovoltaik, Windenergie incl. Re-Powering, Wasserkraft, Geothermie etc. – Diversität in den Technologien und in der geografischen Fläche) auch die Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien, der Netzausbau, eine Flexibilisierung der Nachfrage, ein europäisches Strommarktdesign, sowie internationale Energiekooperationen, hoch flexible Gaskraftwerke (H2-Ready) und mehr Energieeffizienz.

Zahlreiche Studien belegen, dass die Energieversorgung mit Erneuerbaren Energien durchaus Grundlastfähig ist und Deutschland zuverlässig versorgen kann.

Vor allem gegenläufige Interessen gilt es dabei zu vereinen, Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, weitere – auch finanzielle – Anreize zu setzen, Technologien (weiter) zu entwickeln, international zu kooperieren und auch aufzuklären, um notwendige Projekte im Bereich des Netzausbaus und der zukünftigen Energiegewinnung (Ausbau der EE) sowie Dekarbonisierung aller anderen Sektoren (Bau, Industrie, …) voranzutreiben.

Minister Habeck hat sich einen Überblick verschafft und – wie von Ihnen angesprochen – „Eröffnungsbilanz“ gezogen.

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/01/20220111-habeck-legt-eroffnungsbilanz-klimaschutz-vor.html

Auf Basis dieses Überblicks hat er sein Programm festgelegt. Wir werden nun in die Umsetzung einsteigen. Hierzu gehört auch eine zeitnahe Novellierung des EEG incl. neuer Ausbaupfade für Erneuerbare Energien.

Auf dem Prüfstand stehen aktuell alle Regelungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern oder den ambitionierten Deutschen Klimaschutzzielen entgegen stehen.

Dies muss einen gewissen Vorrang vor anderen Interessen genießen.

Sie dürfen sich sicher sein, dass Ihre Argumente nicht unbeachtet geblieben sind! Sie werden Teil unseres Dialogprozesses sein und Berücksichtigung finden.

Über alle Entwicklungen halten wir Sie auf unserer Internetseite www.bmwk.de auf dem Laufenden.

Bitte bleiben Sie gesund und achten auf sich und andere.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Bürgerdialog

Referat LB 3 – Bürgerdialog

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

Telefon: 030 18615 0

Fax: 030 18615 5300

E-Mail: buergerdialog@bmwi.bund.de

Internet: www.bmwk.de

Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/buergerdialog.html

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