Windfeldgenehmigungsverfahren mit „Schreibfehlern“ und ohne Zurkenntnisnahme der medizinischen Forschung

Anstelle einer Vorbemerkung

Zur Gesundheitsschädigung durch Windkraftanlagen verweise ich auf folgende Blogbeiträge:

Arzt Heinz Timm (Penkun) an das StALU Neubrandenburg zum Genehmigungsverfahren Windfeld Penkun 54/2015

Einschreiben und offener Brief

An das

StALU Mecklenburgische Seenplatte

den Amtsleiter, Herrn Christoph Linke persönlich

Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg

Genehmigungsverfahren Windfeld Penkun 54/2015

und Grünz (inzwischen genehmigt)

Diesbzügl. Info-Veranstaltung am 05.03.2024 in Sommersdorf

Sehr geehrter Herr Linke,

Über o.g. Veranstaltung bin ich ziemlich erschüttert:

Dazu nur einige wenige Gedanken:

1) Herr Rüdiger Bartel hat entsprechend seiner Eingaben einige wichtige Punkte herausgegriffen, aus denen hervorgeht, daß sich in den Genehmigungsunterlagen erheblich Fehler befinden. Ich bin entsetzt, wie Sie darüber so einfach hinweggegangen sind: es handele sich um Schreibfehler und das Stalu (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) muß eh nur auf Plausibilität prüfen. Aber selbst dies ist offensichtlich nicht geschehen; denn es bestehen viele erhebliche Inplausibilitäten. (Die Gutachten machten die Betreiber selbst – und das eben bewußt und nachweislich fehlerhaft)

2) In meinem statement bin ich noch mal kurz auf die gesundheitlichen Schäden von Infraschall auf die Menschen eingegangen. Dies interessiert offensichtlich nicht, sondern Sie haben behauptet, es seien keine Gesundheitsstörungen bekannt. Das ist eindeutig falsch. Es gibt inzwischen viele nationale und internationale fundierte und anerkannte Studien, die eben dies belegen. Fassungslos macht mich die offizielle mehrfach wiederholte Aussage des staatlichen und angeblich wissenschaftlichen BUA (BundesUmweltAmt): „Schall, den man nicht hört, könne auch nicht schaden“ Dies allein sollte sämtliche Alarmglocken klingeln lassen, daß nämlich die Aussagen der Behörden politisch gesteuert, vielleicht teilweise sogar nötigend getätigt werden und alles andere, als wissenschaftlich zu bezeichnen sind. Haben Sie das nicht auch schon selbst erlebt?

3) Die Wiederaufnahme des Windfeldes 54/2015 nach zwischenzeitlicher Streichung ist vermutlich auf mehrere kriminelle Machenschaften zurückzuführen. Daß der Anfangsverdacht besteht, ist dadurch ersichtlich, daß meine Strafanzeige vom Oktober 2022 von der Staatsanwaltschaft bisher nicht eingestellt wurde, sondern die Ermittlungen weiterlaufen. Auch hier hat wieder ein „Lieschen-Müller-Argument“ und/oder vermutlich Erpressung des Planungsverbandes durch die Firma ENERTRAG zum Ziel geführt: in der entsprechenden Beschlußvorlage vom 16.06.2020 des Planungsverbandes steht: Gegen eine in einem soliden Gutachten bestätigte Umzingelung spricht, daß diese mitverursacht wird durch ältere Anlagen des Typs Enercron, deren Betriebszeit sich „vermutlich“ ihrem Ende nähert. Diese könne man daher ignorieren. Also lediglich auf eine Vermutung hin auf unbestimmte Zeit gründet sich die Wiederaufnahme des Windfeldes. Außerdem erfolgt nach Ende der Betriebszeit erfahrungsgemäß ein „Repowering“ d.h. der Bau größerer Anlagen. Daß dieses „Argument“ von intelligenten Menschen des Planungsverbandes akzeptiert wurde, spricht dafür, daß es noch andere „Argumente“ gegeben haben muß. Mir wurde mitgeteilt, daß der Planungsverband von dem Rechtsanwalt von ENERTRAG unter Druck gesetzt wurde mit der Androhung von Regreßforderungen.

Sehr geehrter Herr Linke, ich appelliere erneut an Sie, dem Antrag nicht zuzustimmen und zumindest den Ausgang des staatsanwaltlichen Verfahrens abzuwarten. Denn, wenn erst einmal Fakten geschaffen sind, ist es schwierig, diese wieder rückgängig zu machen. Aber tatsächlich hat es ja schon Abrisse von WEA’s (Windenergieanlagen) gegeben.

Ich weise Sie darauf hin, daß Sie sich nach den Ihnen vorliegenden Informationen durch eine Genehmigung möglicherweise strafbar machen, Sie eventuell bei positivem Entscheid der Staatsanwaltschaft von der Firma ENERTRAG möglicherweise regreßpflichtig gemacht werden können und Sie last but not least darüberhinaus sich bei jeder Genehmigung von WEA’s schuldig machen der Beihilfe zur Körperverletzung – von der Verschandelung der Landschaft und vielen Umweltschäden (im Widerspruch zum Artikel 20a GG) mal ganz abgesehen.

Mit freundlichem Gruß

H. Timm

Quelle: https://www.nordkurier.de/regional/pasewalk/bei-stadtvertretern-waechst-wut-auf-die-da-oben-2342024 (Screenshot)

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