Die FDP – pseudoliberales Feigenblatt eines verfassungswidrig handelnden Staats

Als ich einen Scan von Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf Twitter sah, glaubte ich, dass es sich um einen Fake von Verschwörungstheoretikern handle, denn gegen gleich fünf zentrale Artikel des Grundgesetzes – die wichtigsten Errungenschaften der bürgerlichen Gesellschaft! – wird in diesem Gesetz zugegebenermaßen verstoßen.

Artikel 22 lautet (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 83, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2021):

„Einschränkung von Grundrechten

Durch Artikel 1 Nummer 3 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und durch Artikel 1 Nummer 6 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

Das verfassungswidrige Gesetz wurde von den Regierungsparteien FDP, Grünen und SPD eingebracht. Bundespräsident Steinmeier hat es aufgefertigt. Ulrich Lechte (FDP) war der einzige Vertreter der Ampelparteien, der dagegen gestimmt hat. Er ist der einzige Liberale und der einzige Demokrat in der FDP. Der Täuscher und Enttäuscher Kubicki hat für das verfassungswidrige Gesetz gestimmt, der machtgeile und prinzipienlose Lindner sowieso. Die einzige Partei, deren sämtliche Abgeordnete das verfassungswidrige Gesetz abgelehnt haben, ist die AfD. Jetzt wissen wir, welche Partei der letzte Hüter des Grundgesetzes ist. Ob es da in guten Händen liegt, wird sich zeigen.

Seit etwa zwei Jahren versuchen Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich auf den Verfassungsverstoß, der mit dem Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich begangen wird, aufmerksam zu machen (vgl. Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE). Keine Partei, auch die AfD nicht, hat sich für unseren verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand interessiert. In der sachlichen Argumentation waren Norbert Große Hündfeld und ich sich stets einig. Nur hinsichtlich der Bewertung des Misserfolgs unserer Bemühungen gingen unsere Meinungen auseinander. Norbert Große Hündfeld war der Auffassung, dass der Verfassungsverstoß nur nicht erkannt werde und dass sein Erkanntwerden Bestürzung auslösen werde. Meine Befürchtung hingegen war und ist, dass der Verfassungsverstoß von den selbsternannten demokratischen Parteien zugunsten lobbyistischer Interessen bewusst begangen wird.

Die Abstimmung im Bundestag am 10. Dezember, bei welcher die CDU, auf die Norbert Große Hündfold, Prof. Dr. Werner Mathys und andere Mistreiter aus dem verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand stets große Hoffungen setzten, wie die FDP mehrheitlich für die im Gesetz selbst zugegebenen Verfassungsverstöße gestimmt haben, bestätigt in meinen Augen, dass FDP, Grüne, SPD und CDU/CSU der verfassungsmäßigen Ordnung und des Rechtsstaats überdrüssig sind. Sie wollen die Arme frei haben.

Artikel 20 Abs. 4 GG lautet: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Der Kommentar des Bundestags zu Artikel 20 Abs. 4 GG sagt: „Diese [Notstandsgesetze] sollen die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen wie dem Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfall sichern und dürfen vorübergehend auch Grundrechte einschränken.“ Liegt bei einer Epidemie mit einer 7-Tage-Inzidenz von 280,3, die zudem täglich sinkt, ein Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfall vor? Ist eine staatlich ungestärkte Impfprävention ein Katastrophen-, Verteidigungs- und Spannungsfall?

Ich hege immer noch die Hoffnung, dass „andere Abhilfe“ als Gewalt möglich ist. Wichtig wäre eine öffentliche Debatte, an der sich alle Betroffenen – auch die 70% der Bevölkerung, die die Meinung der Regierung nicht teilt – beteiligen dürfen. Leider weichen die Politiker von FDP, SPD, Grünen und CDU/CSU einer solchen Debatte aus und verweigern den Dialog auf Augenhöhe. Die öffentlich-rechtlichen Sender und weitere Leitmedien hetzen gegen Andersdenkende und treiben die Polarisierung der Gesellschaft voran. Sie wollen Blut sehen, aber selbst nicht zeigen (vgl. z.B. die Kurzfilme auf Twitter unter #polizeigewalt).

Das Grundgesetz muss wieder der Wertekatalog werden, an dem sich unsere gesamte Gesellschaft orientiert. Wie kann die Ampelregierung ihre Macht legitimieren, wenn sie die Verfassung in ihrer Gesetzgebung mit Füßen tritt?

Auch Kubicki hat für das verfassungswidrige Gesetz gestimmt (Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=759‌‌ – Screenshot)

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