Berechtigt uns die von der Regierung beabsichtigte Festschreibung des Ausbaus Erneuerbarer Energien als öffentliches Sicherheitsinteresse zum Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 GG?

Gemeinsame Erklärung von Norbert Große Hündfeld und Dr. René Sternke

Axel Bojanowski und Daniel Wetzel haben auf der Seite der WELT unter dem Titel „Ökostrom soll Frage ‚öffentlicher Sicherheit‘ werden – mit weitreichenden Folgen“ einen Auszug aus einem längeren Beitrag in der WELT AM SONNTAG publiziert.

Mit der Erklärung des Ökostromausbaus zur Frage öffentlicher Sicherheit holt die Bundesregierung die Totschlagkeule hervor. Der Ausnahmezustand wird eingeleitet und verstetigt. Durch die unsinnige Energiepolitik der Groko, die den Energiebedarf aus den unzuverlässigen und unzureichenden Quellen Wind und Sonne zu decken bestrebt ist, wird die Energieversorgung und somit die öffentliche Sicherheit einer ständigen Gefährdung ausgesetzt. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit soll der Unfug nach Auffassung der Bundesregierung jedoch nicht gestoppt, sondern immer weiter forciert werden. Gesundheit der Bürger, Erhaltung der Natur, Wirtschaftlichkeit, Rechtsstaatlichkeit – alle Grundwerte unserer Gesellschaft werden von der Bundesregierung zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit gemacht und können folglich beseitigt werden.

Diese Regierungspolitik ist verfassungsrechtlich verantwortungslos und es kommt hinzu, dass keine starke rechtsstaatlich argumentierende Opposition existiert, die die Grundwerte unserer Gesellschaft verteidigt. Weil auch die vierte Gewalt bislang den mahnenden Appell des Freiburger Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dietrich Murswiek in der Schlussbemerkung seines Münchener Vortrages vor einem Jahr nicht aufgegriffen hat („Klimaschutz und Grundgesetz. Wozu verpflichtet das ‚Staatsziel Umweltschutz‘?“, S. 14), muss die Verfassung von der „Öffentlichkeit“ verteidigt werden.

Wir alle sind von dem Verfassungsexperten zum Widerstand gegen die verfassungswidrige Genehmigungspraxis aufgefordert, denn diese Regierungspolitik bewirkt letztlich den Verlust unserer freiheitlich demokratischen Ordnung.

Die WELT berichtet:

„Die Bundesregierung will die Nutzung erneuerbarer Energien zu einer Frage der nationalen Sicherheit machen, berichtet WELT AM SONNTAG. ‚Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit‘, heißt es im Entwurf des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

Aus Sicht von Experten ist die Entscheidung von enormer Tragweite. Es handele sich um ‚einen energiepolitischen Wendepunkt‘, sagte der Experte für Energierecht von der Kanzlei Luther, Gernot Engel, WELT AM SONNTAG. Der Verweis auf ‚öffentliche Sicherheit‘ dürfte im Streitfall um den Bau etwa von Windkraftanlagen andere Interessen grundsätzlich ausstechen.

Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf ‚öffentliche Sicherheit‘ Ermessensentscheidungen der Richter einschränken“ („Ökostrom soll Frage ‚öffentlicher Sicherheit‘ werden – mit weitreichenden Folgen“).

Dieser Verweis auf ‚öffentliche Sicherheit‘ könnte Ermessensentscheidungen der Richter jedoch nur so lange einschränken, solange die Gerichtsbarkeit nicht erkennt, dass es für die Anwendung verfassungswidriger Gesetze keinen Ermessensspielraum geben kann.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit muss aus Einsicht in ihre eigene Gebundenheit an Artikel 20a GG erkennen: Der Verfassungsgeber erwartet von der Rechtsprechung, dass sie die Normierung des Wende-Gesetzgebers als unvereinbar mit der von ihm verlangten Umweltschutzpflicht behandelt. Es ist nicht hinnehmbar, dass noch in keiner Gerichtsentscheidung Zweifel an der Gültigkeit der BauGB-Novelle vom 30.07.1996 untersucht worden sind. Dass der Gesetzgeber mit dieser Novelle den Rechtschutz unterlaufen hat, den das Bundesverwaltungsgericht mit der wichtigen Entscheidung vom 16.6.1994 (4C2093) aufgezeigt hat, macht eine Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Änderung des BauGB vom 30.07.1996 zur dringenden Verfassungspflicht aller mit einschlägigen Verwaltungsstreitverfahren befassten Gerichte.

Solange Hoffnung besteht, dass eine baldige Klärung der Gültigkeit erfolgen wird – wie auch immer es in nächster Zeit geschehen mag –, kann auf eine Erörterung aktiver Widerstandsmaßnahmen im Sinne von Artikel 20 Absatz 4 GG verzichtet werden. Der verfassungsrechtlich argumentierende Widerstand gegen die Genehmigungspraxis der zur Beachtung des Schonungsgebotes gesetzlich und verfassungsrechtlich verpflichteten Genehmigungsbehörden wird in Kürze Maßnahmen zur Verteidigung der Verfassung verkünden, die noch unterhalb der Schwelle zum Boykottaufruf für verfassungswidrig in Rechnung gestellte Strompreisentgelte bleiben werden. Es kann aber nicht bezweifelt werden, dass alle Stromkunden berechtigt sein werden, ihr Widerstandrecht nach Artikel 20 Absatz 4 GG, auszuüben, wenn der Bundestag nicht mit der Klärung der Verfassungsfrage in der ersten Lesung des angekündigten EEG-Entwurfs beginnt. Die Zahlungsverweigerung wird dann zum Gebot der Stunde werden!

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Vgl. auch „Naturschutzinitiative: ein Demokratieabbaugesetz, das nicht hingenommen werden kann!“

Vgl. auch Jörg Rehmann: „Erneuerbare Energien – per Notstandsgesetz erzwingen?“

Vgl. auch Daniel Wetzel in der Welt: „Windkraft soll die öffentliche Sicherheit garantieren? Ein Treppenwitz“ (Der beste Beitrag zum Thema!)

Vgl. auch Holger Douglas auf Tichys Einblick: „Unantastbarer Sonderstatus für Windräder“

Vgl. auch Epoch Times: „Weitreichende staatliche Eingriffe, um Bauanträge durchzusetzen: Ökostrom soll Frage der nationalen Sicherheit werden“

Vgl. auch Axel Bojanowski, Daniel Wetzel in Welt am Sonntag: „Das Ökostrom-Privileg soll nun den Widerstand gegen jedes Windrad brechen“ (Die Autoren sprechen von „einem fragwürdigen neuen Gesetz“.)

Vgl. auch Michael Klonovsky auf Krisenfrei: Das EEG – der größte Raub?

Vgl. auch Andreas Schnadwinkel im Westfalenblatt: CDU-Abgeordnete Linnemann und Haase kritisieren Entwurf von Wirtschaftsminister Altmaier. Ärger um Windrad-Gesetz

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Deutschland rottet den Adler aus – Satirische Collage

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

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Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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