Hat sich die Bundesregierung selbst vom Bundesverfassungsgericht die Hände binden lassen?

Die Farce ist bekannt: Die Bundesregierung hat sich von der „Umweltorganisation“ germanwatch, die sie selbst wesentlich mitfinanziert, beim Bundesverfasungsgericht verklagen und, ohne sich ernsthaft zu verteidigen, verurteilen lassen, damit sie ihre umweltschädigenden „Klimaschutzmaßnahmen“, in erster Linie den naturzerstörerischen Windkraftausbau und -betrieb, unter Umgehung demokratischer Verfahren und Debatten durchsetzen und durchführen kann.

Nicht zu Unrecht haben der NABU und andere Umweltorganisationen gegen die unbeschreibliche Naturzerstörung in der Ostsee durch das Projekt Nordstream 2 geklagt und ich hoffe, dass es ihnen dabei nicht nur um die „möglichen Schadensersatzansprüche“ und um die Konkurrenz zum „Ausbau zukunftsfähiger erneuerbarer Energien“ ging, von denen in der nachstehenden Pressemitteilung des NABU die Rede ist. Interessant ist in dieser Pressemitteilung vor allem folgender Satz: „Das Projekt ist mit dem deutschen Klimaschutzgesetz nicht vereinbar – vor allem nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts“.

Sollte sich die Bundesregierung, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt hatte, um sich die Hände freizumachen, um die Umwelt unbeschwert schädigen zu können, mit diesem Urteil bei ihren umweltschädigenden Projekten die Hände gebunden haben? Ist das nicht die Spinne, die sich im eigenen Netz verfängt?

NABU-PRESSESTATEMENT |  6. September 2021

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Umwelt/Meere

NABU: Gashahn von Nord Stream 2 muss geschlossen bleiben

Krüger: Pipeline nicht mit deutschem Klimaschutzgesetz vereinbar / Klagen gegen Baugenehmigung noch nicht entschieden

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Berlin – Nach mehr als drei Jahren Bauzeit vermeldet die Nord Stream 2 AG heute die Fertigstellung der Gaspipeline in der deutschen Ostsee. Damit steht die Inbetriebnahme unmittelbar bevor. Unabhängig davon laufen Klagen des NABU und anderer Umweltverbände weiter, wird über Planungsfehler, Bedarf und fehlende Kompensation von Umweltschäden in der Ostsee gestritten.

Dazu NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Nord Stream 2 wird mit seinem fossilen Erdgas die Klimaerhitzung weiter antreiben. Das Projekt ist mit dem deutschen Klimaschutzgesetz nicht vereinbar – vor allem nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Gashahn der Pipeline muss geschlossen bleiben. Vor Gericht wird erst noch entschieden, ob die Genehmigungen für den Bau überhaupt rechtskräftig sind. Trotz unserer anhängigen Klagen hat sich die Nord Stream 2 AG für einen Weiterbau auf eigenes Risiko entschieden. Das dürfte bei einem Stopp der Pipeline und möglichen Schadensersatzansprüchen noch relevant werden.“

Hintergrund:

Seit 2017 hat sich der NABU intensiv mit umfangreichen Stellungnahmen zu Nord Stream 2 geäußert und im Jahr 2018 Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Die beiden Klageverfahren am OVG Greifswald und am VG Hamburg sind noch nicht entschieden, eine erste Verhandlung ist für Anfang 2022 angesetzt. Sollte der NABU Recht bekommen, darf die Pipeline nicht betrieben werden. Das wäre eine gute Nachricht für unsere Meere, die unter Erwärmung und Versauerung leiden. Erdgas ist wegen unkontrollierter Methanemissionen als Klimakiller so gefährlich wie Kohle. Aber schon allein die vermeintlich saubere Verbrennung des Nord Stream 2-Erdgases führt über die gesamte Betriebsdauer zu rund 5,5 Gigatonnen CO2-Emissionen. Dabei hat Deutschland laut dem Sachverständigenrat für Umweltfragen nur noch ein Restbudget von rund 6,7 Gigatonnen CO2, wenn wir die Pariser Klimaziele noch erreichen wollen. Ein Gutachten des DIW zeigt zudem: Nord Stream 2 behindert den Ausbau zukunftsfähiger erneuerbarer Energien.

Mehr Informationen: https://www.nabu.de/natur-und-landschaft/meere/lebensraum-meer/gefahren/23740.html

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