An den NABU: Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!

‌Sehr geehrte Frau Neuwald,
der NABU besitzt keine Glaubwürdigkeit mehr. Wenn man sieht, wie der NABU den Verlust der Lebensräume der bedrohten  Arten nicht nur toleriert, sondern sogar fanatisch vorantreibt, wenn es um die Industrialisierung des ehemals strenggeschützten Außenbereichs mittels Windkraftanlagen geht. Angesichts der vom NABU angefeuerten Naturzerstörung wird jedem Beobachter wird klar, dass der NABU den Artenschutz nicht ernst nimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1994 festgestellt, dass die Genehmigung von Windkraftanlagen „weithin im Außenbereich“ das Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln heben würde. Ohne die äußerste Schonung des Außenbereichs ist die Erhaltung der Lebensräume der Wildtiere, insbesondere der bedrohten und geschützten Arten, jedoch nicht möglich. Hier wird gegen Artikel 20a GG munter verstoßen (vgl. meinen Blog, vor allem https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/29/drei-daten-zur-geschichte-der-energiewende/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/19/bilanz-der-energiewende-am-ende-der-19-legislaturperiode/‌ und https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/06/23/die-energiewende-hat-das-ziel-grostmoglicher-schonung-des-ausenereichs-aus-den-angeln-gehoben/‌).
Wie sollen da die Bemühungen des NABU zur Erhaltung von Lebensräumen des Wolfs von der Politik oder den Bürgern ernstgenommen werden? Handelt es sich um ein Feigenblatt? Denn nicht zuletzt waren die Bemühungen des NABU, das verfassungswidrige Wolfsgesetz, das gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen, die FFH-Richtlinie usw. verstößt, abzuwehren, sehr halbherzig. So wie ich zu manchen Windkraftgegnern sage: „Ihr seid keine Artenschützer, wenn ihr den Rotmilan und den Großen Abendsegler schützen, den Wolf, den Biber und den Kormoran aber ausrotten wollt!“, so sage ich zum NABU: „Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!“
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. René Sternke


NABU: Höchststand an illegalen Wolfstötungen

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 112/21 | 1. OKTOBER 2021

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Umwelt/Wölfe

NABU: Höchststand an illegalen Wolfstötungen

Schulte: Kriminelle Selbstjustiz gegenüber streng geschützten Wildtieren muss Konsequenzen haben

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Berlin – Mit dem Fund von drei erschossenen Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern ist 2021 ein Höchststand an illegalen Wolfstötungen erreicht: Schon insgesamt elf Wölfe wurden in Deutschland dieses Jahr ohne rechtliche Genehmigung getötet. 2020 waren es acht illegale Tötungen, 2019 und 2018 jeweils neun. Dazu kommt eine vermutlich hohe Dunkelziffer.

Ralf Schulte Fachbereichsleiter Naturschutzpolitik vom NABU Bundesverband stellt klar: „Jede dieser Tötungen ist eine Straftat und muss strafrechtlich verfolgt werden. Diese kriminelle Selbstjustiz gegenüber streng geschützten Tieren muss Konsequenzen haben. Eine Mitverantwortung hat aus NABU-Sicht auch eine politische Diskussion, die den Abschuss von Wölfen als Allheilmittel zur Lösung der Herdenschutzherausforderungen darstellt. Gleiches gilt für Versuche von Wolfsgegnern, die Tötung von Wölfen auf die Ebene von Notwehr-Maßnahmen zu stellen. „Solange die alten Ausrottungsgründe nach wie vor wirksam sind,“ so Schulte weiter, „sind wir von einem guten Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland meilenweit entfernt. Die Politik muss den Fokus auf Unterstützung im Herdenschutz zu legen, anstatt immer wieder Bejagung von Wölfen in Aussicht zu stellen – die derzeit rechtlich ausgeschlossen und praktisch nicht sinnvoll ist.“

Seit Rückkehr der Wölfe im Jahr 2000 wurden insgesamt 64 Wölfe illegal getötet, Tendenz steigend. Kaum einer dieser Fälle konnte aufgeklärt werden, in den Ländern fehlt es an Fachstellen für Artenschutzkriminalität, die immer noch unter Kavaliersdelikten laufen. Nicht nur Wölfe sind von illegalen Handlungen betroffen, auch Luchse werden immer wieder getötet aufgefunden, ebenso wie etliche Greifvögel. Der NABU fordert deshalb verstärkte Anstrengungen in den Landeskriminalämtern, gegen widerrechtliche Tötungen von geschützten Wildtieren stärker vorzugehen.
Mit mehr als 820.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Zu den zentralen NABU-Anliegen gehören auch die Vermittlung von Naturerlebnissen und die Förderung naturkundlicher Kenntnisse. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns

Für Rückfragen:

Marie Neuwald, NABU-Wolfsexpertin, Tel. +49 (0)30.28 49 84-1624,
E-Mail: Marie.Neuwald@NABU.de

Quelle: https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/index.html (satirische Collage)

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