An den NABU: Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!

‌Sehr geehrte Frau Neuwald,
der NABU besitzt keine Glaubwürdigkeit mehr. Wenn man sieht, wie der NABU den Verlust der Lebensräume der bedrohten  Arten nicht nur toleriert, sondern sogar fanatisch vorantreibt, wenn es um die Industrialisierung des ehemals strenggeschützten Außenbereichs mittels Windkraftanlagen geht. Angesichts der vom NABU angefeuerten Naturzerstörung wird jedem Beobachter wird klar, dass der NABU den Artenschutz nicht ernst nimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1994 festgestellt, dass die Genehmigung von Windkraftanlagen „weithin im Außenbereich“ das Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln heben würde. Ohne die äußerste Schonung des Außenbereichs ist die Erhaltung der Lebensräume der Wildtiere, insbesondere der bedrohten und geschützten Arten, jedoch nicht möglich. Hier wird gegen Artikel 20a GG munter verstoßen (vgl. meinen Blog, vor allem https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/29/drei-daten-zur-geschichte-der-energiewende/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/19/bilanz-der-energiewende-am-ende-der-19-legislaturperiode/‌ und https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/06/23/die-energiewende-hat-das-ziel-grostmoglicher-schonung-des-ausenereichs-aus-den-angeln-gehoben/‌).
Wie sollen da die Bemühungen des NABU zur Erhaltung von Lebensräumen des Wolfs von der Politik oder den Bürgern ernstgenommen werden? Handelt es sich um ein Feigenblatt? Denn nicht zuletzt waren die Bemühungen des NABU, das verfassungswidrige Wolfsgesetz, das gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen, die FFH-Richtlinie usw. verstößt, abzuwehren, sehr halbherzig. So wie ich zu manchen Windkraftgegnern sage: „Ihr seid keine Artenschützer, wenn ihr den Rotmilan und den Großen Abendsegler schützen, den Wolf, den Biber und den Kormoran aber ausrotten wollt!“, so sage ich zum NABU: „Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!“
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. René Sternke

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Meine Diskussion mit Demokon

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Die Diskussion bezieht sich auf eine Umfrage von Demokon zur Energiewende (vgl. „Umfrage zur Energiewende von Demokon“).

Mein Schreiben an Demokon am 6. November 2020

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Die Aarhus-Konvention und die toten Störche im Windindustriegebiet Neuengamme

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Windkraftanlagen im Außenbereich verstoßen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat das Kohleausstiegsgesetz ausgefertigt, obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt. Vgl. „Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?“

Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten verstoßen gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Europäische Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie, die Bonner Konvention, die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen. In Deutschland geht es zu wie in einer Bananenrepublik.

Die Aarhus-Konvention sieht laut Bundesumweltministerium folgende Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft, und zwar ausdrücklich der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor: Weiterlesen

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