Innenminister Renz zu den Horstvernichtungen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Unten veröffentliche ich das Antwortschreiben des Innenministers von Mecklenburg-Vorommern Thomas Renz (CDU) auf mein an ihn gerichtetes Schreiben vom 5. Januar 2021 (vgl. „Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären“). Darüber findet sich meine Antwort auf das Schreiben des Ministers.

Herr Minister,

ich danke Ihnen vielmals für Ihr Schreiben vom 20. Januar 2021. Ich freue mich sehr darüber, dass Sie Ihr Amt mit so großem Verantwortungsbewusstsein wahrnehmen.

Sie schreiben, dass im Zuständigungsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg nur fünf Horstvernichtungen bekannt seien. 2020 habe ich die Regisseurin Carolin Kock vom NDR bei der Vorbereitung des Films „Wildvögel gegen Windräder“ beraten (vgl. https://www.youtube.com/watch?v=GOO1_M-F7sw). In diesem Film dokumentiert sie 41 Horstzerstörungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald (vgl. Screenshot Nr. 1). Hinzu kommen sechs im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und eine im Landkreis Vorpommern-Rügen). Seitdem haben sich weitere Horstzerstörungen ereignet. Eine davon fand direkt während der Dreharbeiten statt und wird in dem Film dokumentiert (vgl. Screenshot 2). Auf eine weitere habe ich in meinem ersten Schreiben an Sie hingewiesen.

Die Regisseurin erhielt die Daten, auf die sie sich stützt, vom Sprecher des Kreises Vorpommern-Greifwald Achim Froitzheim und vom Umweltschutzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. Screenshot 1). Wie ist es möglich, dass die Behörden des Landkreises und das Umweltschutzministerium des Landes um diese große Anzahl von Straftaten wissen und das Innenministerium und das Polizeipräsidium nicht informiert sind? Dieser Missstand erhärtet meinen Verdacht, dass diese Straftaten seitens der Landesregierung unter Ihrem Vorgänger, Lorenz Caffier (CDU), vertuscht und toleriert worden sind.

Die Häufung der Horstvernichtungen im Landkreis Vorpommern-Greifswald belegt, dass es sich bei dem gesamten Landkreis um ein Vorkommensgebiet strenggeschützter Arten handelt, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiet ausgewiesen werden muss. Die Straftaten häufen sich im Süden des Landkreises, weil dort in einem Vorkommensgebiet geschützter Arten, vor allem Rotmilane und Schreiadler, ein Windkraftkonzentrationsgebiet geschaffen wurde. Der Norden des Landkreises liegt im Naturpark Am Stettiner Haff und ist einstweilen durch ein weiches Kriterium vor Windkraft geschützt. Das Artenvorkommen ist dort ebenso stark bzw. noch stärker, da die geschützten Arten mehr und mehr dorthin ausweichen. Das wird durch die letzte Horstvernichtung im Bereich der Friedländer Großen Wiese bestätigt, die Bestandteil der noch existierenden höchstwertvollen unzerschnittenen und beruhigten Gebiete in unserem Landkreis und einer der wichtigsten Zugvogelrastplätze Europas ist.

Weitere Straftaten bestehen in der Tötung von Individuen strenggeschützter Arten durch Windkraftanlagen. Bis 2017 war die Tötung von Wildtieren, insbesondere Individuen geschützter Arten, gesetzlich untersagt. 2017 wurden durch den Bundestag Ausnahmen zugunsten der Windkraft geschaffen. Es heißt jetzt, es liege „das Tötungs- und Verletzungsverbot nach Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, wenn die Beeinträchtigung durch den Eingriff oder das Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare der betroffenen Arten nicht signifikant erhöht und diese Beeinträchtigung bei Anwendung der gebotenen, fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann“ (BNatSchG § 44 Absatz 5 Nummer 1). Diese Gesetzesnovelle steht im Widerspruch zur Europäischen Vogelschutzrichtlinie, die Windkraft nicht unter den dort aufgeführten Ausnahmen nennt, und zum Artikel 20a unseres Grundgesetzes, der dem Staat gebietet, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Durch die Tötung von Individuen bedrohter Arten und die Verknappung ihrer Lebensräume werden diese Arten ausgerottet.

Ich fordere Sie als Innenminister auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Europäische Vogelschutzrichtlinie und Artikel 20a GG in unserem Bundesland in der Praxis umgesetzt werden. Es besteht ein Normenkonflikt zwischen Artikel 20a GG und BauGB § 35 Absatz 1 Nummer 5. Deshalb garantiert die Einhaltung der Gesetze (BNatSchG, BImSchG, BauGB) keineswegs, dass das in Artikel 20a GG formulierte Staatsziel wirklich erreicht oder auch nur angestrebt wird.

Meines Erachtens verstoßen unser Landkreis, die zuständige Genehmigungsbehörde und die betreffenden Firmen gegen § 44 BNatSchG in der gegenwärtig gültigen Form, indem sie die Tötung einer größeren Anzahl von Individuen geschützter Arten verursachen bzw. dulden. Dass zahlreiche strenggeschützte Tiere getötet werden, belegt, dass in den betreffenden Gebieten ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko vorgelegen hat und vorliegt. In Luxemburg wurden in vergleichbaren Fällen aufgrund der europäischen Naturschutzgesetzgebung Windparks geschlossen.

Ich fordere Sie daher auf, sich einen Überblick über die Tötungen von Individuen geschützter Arten durch Windkraftanlagen in unserem Landkreis zu verschaffen, die Verstöße gegen § 44 BNatSchG festzustellen und die Straftäter ihrer Verurteilung und Bestrafung zuzuführen. Im Landkreis Hameln-Pyrmont hat der Staatsanwalt Ermittlungen gegen den Landrat und einen Windkraftbetreiber eingeleitet. Die Dokumente habe ich zum Teil auf meinem Blog publiziert (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/06/18/staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-neuen-hameln-pyrmonter-landrat-dirk-adomat/). Bei Tötungen von Wildtieren durch Windkraftanlagen lässt sich der volle Umfang der Straftaten noch schwerer ermitteln, weil es kein Totschlagmonitorium gibt und nur Zufallsfunde erfasst werden. Auch hier wäre es notwendig, dass Sie bei den Naturschutzbehörden Informationen einholten, die die bekanntgewordenen Fälle erfassen. Betroffen sein dürften auch hier vor allem die Gebiete, in denen sich auch die Horstvernichtungen häufen, d.h. der Amtsbezirk Löcknitz-Penkun, weil hier der Windkraftausbau in einem besonders schützenswerten Gebiet, in welchem ein erhöhtes Tötungsrisiko für Individuen geschützter Arten vorliegt, stattfindet.

Nicht zuletzt möchte ich Sie noch einmal auf die Bauarbeiten in Battinsthal in der Gemeinde Krackow hinweisen. Hier wird ein Windpark direkt in einem Brutgebiet von Rotmilanen und einem Nahrungshabitat von Schreiadlern gebaut. Der Windpark wurde genehmigt, weil zum Zeitpunkt der Genehmigung nach Auffassung des StALU Neubrandenburg die Voraussetzungen erfüllt waren, da die Rotmilane wenig vom geplanten Windfeld entfernt brüteten. Das Rotmilan- und das Schreiadlervorkommen waren bekannt. Es liegt ein erhöhtes Tötungsrisiko vor und die Genehmigung muss zurückgezogen werden. Das Naturschutzministerium unseres Bundeslandes argumentiert, dass die Bauarbeiten außerhalb der Brutzeit keine Gefahr darstellen, da keine Windkraftnutzung vorliege. Ich fordere Sie auf, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen § 35 BauGB vorliegt, da Bauarbeiten im Außenbereich nur in Ausnahmefällen wie zur Windkraftnutzung gesetzeskonform sind.

Wenn Sie sich den Film „Wildvögel gegen Windräder“ anschauen, werden Sie mit Entsetzen sehen, welche Naturschätze die Politiker unseres Bundeslandes ihren parteipolitischen Interessen zu opfern bereit sind. Am Ende der Sendung wirbt der NABU für Umleitungsverfahren, die er den Windkraftfirmen (gegen Geld) anbietet. Derartige Verfahren sind gesetzeswidrig, wie aus einem Urteil des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht, das ich auf meinem Blog publiziert habe (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/09/10/nur-wenn-gemeinden-klagen-wird-der-naturschutz-respektiert/). Ich weiß nicht, ob es sich um Straftaten handelt. Doch auch hier wird ein erhöhtes Tötungsrisiko für strenggeschützte Arten erzeugt.

Sie schreiben, dass der Schutz der Greifvögel und ihrer Nistplätze eine Selbstverständlichkeit sei. Das ist unserem Bundesland wie im übrigen Deuschland leider nicht der Fall. Ich fordere Sie deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz der Wildtiere gemäß Artikel 20a GG in unserem Bundesland zu einer Selbstverständlichkeit wird.

Die Desinformiertheit des Polizeipräsidiums Neubrandenburg muss Sie erkennen lassen, dass Sie selbst tätig werden müssen. Ich fordere Sie daher noch einmal höflich auf, die Aufklärung der Straftaten, die im Zusammenhang mit der Energiepolitik der Landesregierung stehen, zur Chefsache zu machen und persönlich in den Landkreis Vorpommern-Greifswald, der ein Hotspot der Windkraftkriminalität ist, zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

NDR: „Wildvögel gegen Windräder“ (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=GOO1_M-F7sw, 1. Screenshot)
NDR: „Wildvögel gegen Windräder“ (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=GOO1_M-F7sw, 2. Screenshot)
Schreiben von Innenminister Thomas Renz an mich vom 20. Januar 2021
Schreiben von Innenminister Thomas Renz an mich vom 20. Januar 2021

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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