Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Engelke,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe auf der Seite „Energierecht“ des Juristen Norbert Große Hündfeld einen interessanten Beitrag gefunden und darüber auf meinem eigenen Blog berichtet.
https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/14/der-bundesprasident-wird-das-kohleausstiegsgesetz-nicht-gem-artikel-82-gg-ausfertigen-konnen/

Ich selbst gehöre zu der großen Anzahl von Bürgern, die an der Verfassungsmäßigkeit der Zulässigkeit wie der Privilegierung der Windkraft im strenggeschützten Außenbereich starke Zweifel hegen. Ich erlebe es in Vorpommern, wie der Planungsverband Vorpommern eine Reihe von Windeignungsgebieten in den Brut- und Nahrungshabitaten der letzten Schreiadler und der Rotmilane ausgewiesen hat, weil Gebiete ohne „Konflikte“, wie es euphemistisch heißt, nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Rückgang des Rotmilanbestands im Nordosten und der Zusammenhang mit dem Windkraftausbau sind  durch die Studien von Christoph Grüneberg und Johanna Karthäuser („Die Vogelwelt“, 2019, Heft 2) und Jakob Katzenberger und Christoph Sudfeldt („Der Falke“, 2019, Heft 11) wissenschaftlich belegt.

Ich mache mir wie zahlreiche andere Bürger Sorgen um den Fortbestand der bedrohten Arten und Sorgen um den Fortbestand unseres Rechtsstaats, da der Artikel 20a des Grundgesetzes offenbar nicht mehr geachtet wird, zumal die Umweltministerkonferenz weitere Maßnahmen, die die Errichtung von Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten erleichtern sollen, zu beschließen im Begriff ist, obwohl diese Gebiete laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie ohne Wenn und Aber als Schutzgebiete auszuweisen sind.

Ich bitte Sie höflich, mir auf folgende Anfrage zu antworten:

1. Wird der Bundespräsident weiter ruhig zusehen, wie der Zustand der Umwelt durch den Windkraftausbau verschlechtert wird und der Artikel 20a des Grundgesetzes nicht geachtet wird? (Selbst wenn es – was nicht der Fall ist – erwiesen wäre, dass das Klima durch Naturzerstörung – was ich bezweifle – verbessert würde, wäre der Grundgesetzverstoß nicht gerechtfertigt. Hier in Vorpommern werden übrigens CO2-Speicher (Moore, Waldstreifen, Grünland) für SF6-emittierende Windkraftanlagen vernichtet, obwohl die Hälfte aller Räder bei Wind angehalten wird, weil die erzeugbare Energie keinem Nutzer zugeführt werden kann. Der „Klimaschutz“ der Bundesregierung ist unglaubwürdig.)

2. Wird der Bundespräsident das Kohleaustiegsgesetz ausfertigen, obwohl dieses Gesetz es offen lässt, wie die Energieversorgung unseres Landes danach gewährleistet werden kann? (Diese Frage stellt sich sowohl hinsichtlich des Verfassungsverstoßes durch den Windkraftbetrieb als auch hinsichtlich des Problems der Energiespeicherung, dessen Lösung  2011 als Voraussetzung der Energiewende benannt wurde und das beinahe ein Jahrzehnt später immer noch nicht gelöst ist.)

Der Umgang des Bundestages und der Bundesregierung mit der Natur und mit dem Grundgesetz verunsichert mich und unzählige andere Bürger. Auf welche Weise sollen wir unseren Widerstand gegen diese naturzerstörerische und verfassungswidrige Energiepolitik der Bundesregierung zum Ausdruck bringen?

Ich bitte Sie um eine schnelle Antwort, da diese Fragen mich und viele andere Bürger stark bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

Vgl. auch Dr. Martin Bartonitz: Der Mensch – Das faszinierende Wesen: Offener Brief an den Bundespräsidenten, den ungesicherten Kohleausstieg und die gefährdende Windkraft betreffend

Vgl. auch Jutta Reichardt: windwahn.com: Rettet unsere Gesetze!

Vgl. auch Norbert Große Hündfeld: Energieverfassungsrecht – Artikel 20 a Grundgesetz: Brief von Dr. Sternke an das Bundespräsidialamt

Vgl. auch Luise: shine on – haluise – was den Wandel ermöglicht: Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt

Vgl. auch Luise: shine on – haluise – was den Wandel ermöglicht: Offener Brief an den Bundespräsidenten, den ungesicherten Kohleausstieg und die gefährdende Windkraft betreffend

Uwe Roland Gross: Freedom…: Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt

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Zur Antwort durch das Bundespräsidentialamt vgl. „Der Bundespräsident wird meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes berücksichtigen“

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Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Bellevue, Sitz des Bundespräsidenten

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden, z.B.:

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

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Ein Gedanke zu “Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt

  1. Nach zwei erfolglosen nationalen Instanzenzügen und Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde wegen der Verweigerung rechtlichen Gehörs im Umweltrecht (mit genau den oben genannten Fragen u. a. – und was die EU-Kommission unlängst erkannte) schrieb ich mit der Eröffnung der Ultima Ratio für mich am 07.07. an die Bundesjustizministerin, sie möge mich durch ihre geeignete Intervention davor schützen, Selbstjustiz ausüben zu müssen. Wenn Windparks Klimaschutzmaßnahmen sein sollen und der Klimawandel in elementare Rechte hineinwirkt, dann müssten wirksame Gegensteuerungen das auch vermögen. Grundrechtseingriffe müssen auch immer gerichtlich überprüfbar sein. Zumal dann, wenn sich gleich eine ganze Reihe von Verstößen gegen elementare Rechte auftut.

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