Uns, den Unterzeichnern des Manifests zur Beendigung der Verfassungswidrigkeit des Anlagenbaus der Windenergie, liegt sehr daran, dass der Vorstand der CDU/CSU-Fraktion sich im Lichte des anliegenden Dokuments mit dem System Windkraft und dessen Bedeutung für die Zukunft der Energie- und Klimaschutzpolitik in Deutschland befasst.
Nachstehendes Schreiben hat der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld an Bundesministerin Svenja Schulze gerichtet. Das Schreiben verdeutlicht, dass es nicht sinnvoll ist, in der Hoffnung, mit der Bundesregierung einen Kompromiss aushandeln zu können, ein Lippenbekenntnis zur Energiewende abzulegen, sondern dass wir unermüdlich und geradlinig auf den Verfassungsverstoß, der mit dem Windkraftausbau und -betrieb verbunden ist, hinweisen müssen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Bitte erläutern Sie den Lesern meines BLOGS zum Energieverfassungsrecht, wie weltweit vorbildlich bewerkstelligt werden soll, dass gegen den Widerstand in der Bevölkerung das Gesicht Deutschlands durch den Bau von immer mehr Windenergieanlagen verändert werden kann! Haben Herr Miersch und Herr Linnemann für den Akzeptansauschuss der GroKo schon einen von den Bürgerinitiativen akzeptierten Kompromiss erreicht? Wie gedenkt die noch amtierende Regierung mit dem Teil des Widerstandes umzugehen, der nicht müde wird, eine Beantwortung der Verfassungsfrage aus Artikel 20a GG zu fordern?
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass trotz der Anstrengungen, über die unter www.Gegenwind-Greven.de informiert wird, noch keine Beantwortung erfolgt ist? Ist die Vermutung richtig, dass noch kein Mitglied des Klimakabinetts eine überzeugende Antwort gefunden hat?
Bitte antworten Sie bald und so, dass der Inhalt Ihrer Antwort vom Bundespräsidialamt für die dort anstehende Kontrolle gemäß Artikel 82 GG berücksichtigt werden kann! Oder besser noch: lassen Sie mich wissen, wann eine Besprechung in der Bahnhofstr. 9 möglich ist.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Norbert Große Hündfeld legt in diesem Artikel dar, dass die Beschlussvorlage zum Kohleausstiegsgesetz, über die der Bundestag abgestimmt hat, nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann.
Zuvor legt er dar, dass eine verfassngsrechtliche Klärung aussteht, ob Windkraftanlagen im Außenbereich überhaupt zulässig sind, denn der Gesetzgeber hat 1996 bei der Privilegierung der Windkraft in diesem strenggeschützten Bereich nicht berücksichtigt, wie sich seine Entscheidung auf das geltende normative Schutzsystem auswirken wird.
Der WIDERSTAND der Bürger gegen den Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes spielt in der Argumentation von Norbert Große Hündfeld eine wichtige Rolle. Denn es handelt sich um den WIDERSTAND einer verfassungsrechtlich argumentierenden Gruppierung, die vornehmlich aus rechtsstaatlichen Gründen agiert und nie und nimmer verfassungswidriges Staatshandeln akzeptieren wird.
Unsere Rolle in diesem Zusammenhang besteht darin, diesen WIDERSTAND zu stärken und zu verkörpern, das Lippenbekenntnis zu einer verfassungswidrigen Energiewende zu verweigern und laut zu sagen: KEINE AKZEPTANZ für einen Verfassungsverstoß!
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.