Das Hessische Umweltministerium verschleiert das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten

 

Sehr geehrte Frau Schaller,
ich habe Kenntnis von Ihrem Bescheid (Geschäftszeichen II 4c – 0003a 04.01-10/22) an den Verein Fortschritt in Freiheit e.V. erhalten und erlaube mir, in diesem Zusammenhang eine Anfrage an Sie zu richten. Sie erklären, dass dem Verein die gewünschten Auskünfte nicht erteilt werden könnten, weil Mitbewerber dadurch einen umfassenden Einblick in das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verschaffen könnten und dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen Kenntnissen bestehe. Dagegen wende ich ein, dass in diesem konkreten Fall sowie grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie die Energieunternehmen bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten vorgehen, denn in denjenigen Fällen, in denen diese Vorgehensweise bekannt wurde, stellte sich heraus, dass es sich um Korruption handelt. In früheren Jahren wurde darüber in der Presse noch berichtet. Vgl. z.B. Tagesspiegel, 29.6.2005: „Auf dem schmutzigen Weg zur sauberen Energie“ (http://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/auf-dem-schmutzigen-weg-zur-sauberen-energie-7700941.html‌).
Wie anders ließe sich erklären, dass eine Form der Energiegewinnung eingesetzt wird, die ineffizient (vgl. smard.de) und extrem umweltschädlich ist? Bereits 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Bau von Windkraftanlagen weithin zu einer Aushebelung des Gebots des äußersten Schutzes des Außenbereichs führen würde. Durch die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Das ist ein Verstoß gegen Art. 20a GG und gegen europäisches Naturschutzrecht.
Zahlreiche Politiker in wichtigen Ämtern waren in Korruption im Zusammenhang mit der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verwickelt. Ich erinnere an den ehemaligen Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern Volker Schlotmann, der nach seinem Rücktritt ohne Karenzzeit in das Unternehmen Kloss New Energy überwechselte, für welches er während seiner Amtszeit Vorhabenstandpunkte beschafft hatte, sowie an den ehemaligen Thüringer Minister Christian Köckert, der in dieser Weise für die Firma juwi tätig war und wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde.
Meine Anfrage an Sie lautet:
Wie sichern Sie Transparenz?
Wie stellen Sie sicher, dass ein Energieunternehmen und in diesem konkreten Fall die Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung ihrer Vorhabenstandpunkte und in diesem Fall der Flächen im Reinhardswald nicht korrupt vorgeht?
Wie sichern Sie ab, dass Ihr eigenes Ministerium und Sie persönlich in diesem konkreten Fall wie auch in anderen Fällen nicht in Korruption verwickelt werden?
Welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen für uns Bürger?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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Anfrage an Dr. Elke Bruns (KNE) zu „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“

Sehr geehrte Frau Dr. Bruns,

erlauben Sie mir, da Sie die Frage „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“ aufwerfen, ein paar Tatsachen darzulegen und eine Anfrage an Sie und das KNE zu richten.

Der Regionalplan Vorpommern sieht eine Reihe von Windeignungsgebieten in den Brutgebieten von Rotmilanen und Schreiadlern vor. Es besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko und trotzdem werden die betreffenden Anlagen als genehmigungspflichtig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB angesehen. Der Leiter der Genehmigungsbehörde Neubrandenburg erklärte mir, dass die Windkraftunternehmen, nachdem die Windfelder mehrfach ausgelegt worden seien, einen Anspruch darauf hätten.

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Wachsender Protest gegen Windkraftanlagen

Nachfolgende Informationen hat mir Bernd Baumgart zugesandt:

Wachsender Protest gegen Windkraftanlagen

https://www.cicero.de/innenpolitik/habeck-ministerium-mahnwachse-widerstand-windkraft-vernunftkraft-susanne-kirchhof-interview

https://de.rt.com/inland/130122-hunderttausende-seltene-greifvogel-und-fledermause/

AKTUELL OBERZENT – WINDRADPROJEKT KOMMT VOR GERICHT:
Stadt Oberzent geht mit Klage gegen die Genehmigung von drei Anlagen im Katzenwinkel bei Etzean vor
Von Gerhard Grünewald
OBERZENT/MOSSAUTAL. Die Stadt Oberzent wird alle juristischen Register ziehen, um den Bau dreier Windräder im Katzenwinkel zwischen den Stadtteilen Etzean und Airlenbach zu stoppen. Eine entsprechende Reaktion auf die Genehmigung der Anlagen im mittleren Odenwald durch das Regierungspräsidium hat der parteilose Bürgermeister Christian Kehrer nun angekündigt. Wie berichtet, hatte die Landesbehörde einen Vorstoß des Fachunternehmens Juwi (Wörrstadt) intensiv geprüft und im Dezember positiv beschieden („Ja zu Windrädern über dem Stausee“, Ausgabe vom 4. Januar). Gegen diese Entscheidung richtet sich nun die Klage, die Oberzent beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen wird.

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Antwort an Renate Moog

Renate Moog, die bis vor Kurzem auf der Intensivstation gearbeitet hat, hat auf „Meinen Kommentar zu ,Scharnierblick 2021/22: 1. Corona‘ auf rotherbaron.com“ geantwortet: https://rotherbaron.com/2021/12/27/scharnierblick-2021-22-1-corona/#comment-2872 Hier folgt meine Antwort an sie:

Liebe Frau Moog,

ich verstehe Sie sehr gut und glaube Ihrer Erfahrung. Eine Freundin von mir arbeitet in einer polnischen Stadt auf einer Station, die für Coronaerkrankte eingerichtet worden ist. In Polen ist die Sterberate besonders hoch. Diese Freundin, ihr Mann und ihre beiden kleinen Kinder sind am Virus erkrankt. Sie haben auch damit Recht, wenn Sie sagen, dass ich Journalisten bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, den Politikern und auch den Wissenschaftlern, obwohl ich selbst einer bin, im höchsten Maße misstraue, denn diese Gruppen sind finanziell abhängig und können sich unter den gegebenen Umständen immer weniger eine freie Meinung leisten.

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Resigniert, aber andere kämpfen weiter

Ich gestehe, dass ich vollkommen resigniert bin. Was soll nun noch kommen? Das Umwelt-„schutz“-ministerium von MV hat einen Vertrag mit der Firma juwi über Abschaltzeiten von Windkraftanlagen abgeschlossen, um ein Windfeld unmittelbar neben einem Rotmilanhorst zu legitimieren. Der Horst ist „abgestürzt“ und die Räder drehen sich wieder. Honorige Politiker und Kriminelle arbeiten Hand in Hand. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden diese Politiker im Herbst wiedergewählt. Was bleibt da noch? Endstation AfD?

Aber nicht alle sind so resigniert wie ich. Viele werden nicht müde, den Finger auf die längst bekannte und weithin sichtbare Wunde zu legen und auf den Irrsinn, die Schädlichkeit und das Scheitern der sogenannten Energiewende immer wieder hinzuweisen.

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Klimaschutz = maskierte Kriminalität (das K-Wort)

In Battinsthal wurde im Brutgebiet von Rotmilanen ein Windfeld gebaut. Unter dem tag ‚Battinsthal‘ kann sich der Leser eingehend darüber unterrichten, da ich den Fall immer wieder angesprochen und ausführlich dokumentiert habe. Am 20. Mai habe ich mit Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) und seinem Artenschutzreferenten Kai Umland in Battinsthal darüber gesprochen und dagegen protestiert (vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“).

Der Minister hatte sich bei dieser Gelegenheit gegenüber der Journalistin vom Nordmagazin (NDR) über die zahlreichen Horstvernichtungen in der Region geäußert, da ich dem Umwelt- wie dem Innenministerium vorwerfe, dass die Landesregierung Straftaten, die im Sinne ihrer Politik sind, toleriert, protegiert und herbeiführt, indem das Umweltministerium sie nicht zur Anzeige bringt und das Innenministerium sie nicht verfolgt (vgl. „Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären“).

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Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG

Folgender Text ist der zweite Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU

Ich möchte ein paar Thesen zu Aspekten des Verstoßes gegen Art. 20a GG formulieren, die meines Erachtens als juristische Probleme er- und gefasst werden müssten.

1. Die Verschlechterung des Naturzustandes ist real

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Backhaus – der leichte Mensch, das Spiel der Zeit

2016 äußerte Dr. Till Backhaus, Landwirtschaftsminister MV, gegenüber dem NDR: „Dort, wo seltene Arten vorkommen, haben wir zu akzeptieren, dass dann dort auch keine Windeignungsgebiete ausgewiesen werden.“

2021 äußert er sich in einer Regierungserklärung anlässlich eines Vertrags mit der Firma juwi, der den Bau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe eines Rotmilanhorsts legitimieren soll, folgendermaßen: „Mir ist es wichtig, dass wir einen guten Ausgleich finden, wenn es um die Belange des Naturschutzes auf der einen und die Interessen der Wirtschaft auf der anderen Seite geht – gerade auch, wenn es um Windkraft geht. Wir brauchen die erneuerbaren Energien, wir brauchen aber auch ein Umfeld, in dem sich geschützte Arten halten und entwickeln können. Hier ist ein Kompromiss gefunden worden, der anderen ein Beispiel geben könnte.“

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Die BVVG bietet Windrechte im Rotmilangebiet Battinsthal an

Battinsthal ist ein angestammter Lebensraum von Rotmilanen. Allein die Tatsache, dass über 20 Horste in der Gegend um Battinsthal von unbekannten Klimaaktivisten (Straftätern) innerhalb von zwei Jahren im Zusammenhang von Windkraftplanungen vernichtet worden sind, belegt das. Gegenwärtig stehen vier Anlagen der Firma juwi in Battinsthal still, weil sie sich in unmittelbarer Nähe zu einem Horst befinden. Ich habe erst vor wenigen Tagen fünf Rotmilane nicht weit davon entfernt jagen sehen. Unter dem tag ‚Battinsthal‘ finden sich auf diesem Blog zahlreiche Beiträge dazu.

Nun bietet die BVVG weitere Windrechte im Rotmilangebiet Battinsthal an: https://www.bvvg.de/objekte/windrechte-im-potenziellen-windeignungsgebiet-battinsthal/

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Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus

Am 20. Mai 2021 fand in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gutshaus Battinsthal die Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ an Minister Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Teilnehmer waren außer dem Minister seinem Referenten Kai Umland und mir Norbert Große Hündsfeld, Staatsrechtler aus Münster, Heino von Schuckmann, Vorsitzender des Vereins Gutshaus Battinsthal, Gerd Sauder, Bürgermeister der Gemeinde Krackow, Dipl.-Med. Heinz Timm, Arzt aus Penkun, der eine Studie zu den Infraschallopfern in Büssow durchgeführt hat, sowie als Vertreter der Presse Heike Becker vom NDR mit ihrem Kameramann und Fred Lucius vom Nordkurier.

Ich legte dar, dass die Petition die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fordert. Die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten strenggeschützten Arten müssen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind teilweise sogar als Windeignungsgebiete ausgewiesen.

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